Im Zuge des Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetzes (HiNBG) hat der Gesetzgeber auch ein Sonderverfahren zur raschen und effektiven Bekämpfung von bestimmten Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet (Hass im Netz) geschaffen. In Anlehnung an das Mahnverfahren, das mit der ZVN 2009 aufgehobenen Mandatsverfahren sowie das Wechselmandatsverfahren sieht § 549 ZPO ein vereinfachtes und kostengünstiges Unterlassungsverfahren bei Hasspostings vor.

