Der Rekurs ist das aufsteigende, idR nicht aufschiebende, einseitig oder zweiseitig ausgestaltete Rechtsmittel gegen Beschlüsse erster oder zweiter Instanz.
Der Rekurs ist das aufsteigende, idR nicht aufschiebende, einseitig oder zweiseitig ausgestaltete Rechtsmittel gegen Beschlüsse erster oder zweiter Instanz.