Die EuVTVO ermöglicht es, bestimmte Titel ohne Vollstreckbarerklärung (Exequaturverfahren) in der gesamten EU vollstrecken zu lassen. Durch die Revision der EuGVVO 2012 (Brüssel Ia-VO), mit der das Exequaturverfahren innerhalb der EU titelübergreifend abgeschafft wurde, hat die EuVTVO weitgehend an Bedeutung verloren. Es besteht allerdings weiterhin ein Restanwendungsbereich. Die EuVTVO steht Gläubigern fakultativ zur Verfügung.

