vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erwachsenenschutzverfahren

FamilienrechtSachwalterschaft und ErwachsenenschutzRosenmayrJuni 2024

Der Kern der verfahrensrechtlichen Bestimmungen findet sich im 9. Abschnitt des 2. Hauptstücks des AußStrG. Die sechs Unterabschnitte behandeln die Verfahrensrechte der betroffenen Person, die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters, die Änderung, Übertragung, Erneuerung und Beendigung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung, die Anordnung oder Aufhebung eines Genehmigungsvorbehalts, die Berichtspflicht und Auskunftsrechte sowie die gerichtliche Kontrolle von Rechtshandlungen in der Personensorge.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte