Grundsätzlich kann jede Person nur selbst über ihren Wohnort entscheiden. Fehlt ihr jedoch dafür die Entscheidungsfähigkeit und kann sie auch durch Unterstützung nicht erlangt werden, muss ein dafür eingesetzter Vorsorgebevollmächtigter oder Erwachsenenvertreter die Entscheidung treffen. Soll die Wohnortänderung dauerhaft stattfinden, ist außerdem die Genehmigung des Gerichtes einzuholen.