In Österreich beträgt der Umsatzsteuersatz grundsätzlich 20 % (Standardsteuersatz). Für bestimmte Umsätze hat der Gesetzgeber eine Ermäßigung der Steuer auf 0 %, 4,9 %, 10 % bzw 13 % vorgesehen. Dies dient typischerweise sozialpolitischen Zwecken: Leistungen, die den lebensnotwendigen Grundbedarf der Letztverbraucher decken, sollen begünstigt besteuert werden, zumal nach der Konzeption der Steuer sie diejenigen sind, die die Steuerlast zu tragen haben. In der Praxis ist die Zuordnung, ob eine Leistung einem ermäßigten oder dem Normalsteuersatz unterliegt, oft nicht eindeutig.

