Die Erläuterungs- und Ergänzungspflicht verlangt es von Abgabepflichtigen, ihre Anbringen – insb Abgabenerklärungen – auf Rückfrage der Abgabenbehörden im Zuge eines Ermittlungsverfahrens erforderlichenfalls zu ergänzen und vorgehaltene Bedenken bezüglich ihrer Richtigkeit auszuräumen.