Abgabepflichtige müssen in Abgabenerklärungen unterlaufene Fehler innerhalb der Verjährungsfrist berichtigen, wenn der unterlaufene Fehler zu einer Verkürzung von Abgaben geführt hat oder führen kann (Berichtigungspflicht).
Abgabepflichtige müssen in Abgabenerklärungen unterlaufene Fehler innerhalb der Verjährungsfrist berichtigen, wenn der unterlaufene Fehler zu einer Verkürzung von Abgaben geführt hat oder führen kann (Berichtigungspflicht).