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Erhöhte Mitwirkungspflichten

BAOPflichtenLang/RzeszutFebruar 2024

In jenen Situationen, in denen der Abgabepflichtige näher am Beweismaterial ist als die Abgabenbehörde, besteht für den Abgabepflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht, welche die abgabenbehördliche amtswegige Ermittlungspflicht zurücktreten lässt.

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