Unternehmer haben Interesse daran, bestehende Verträge, vor allem Dauerschuldverhältnisse, zu ändern, ohne dafür mit jedem einzelnen Vertragspartner die Änderung im Einzelnen zu verhandeln. Neben der Möglichkeit vorab vereinbarter Entgeltanpassungs- und Leistungsänderungsklauseln gibt es die Variante der Erklärungsfiktion (= Zustimmungsfiktion), bei der der Unternehmer die geplante Änderung mitteilt und ein bestimmtes Verhalten (meist der Mangel eines Widerspruches, dh bloßes Schweigen) des Vertragspartners als Zustimmung gilt.