Der Erbverzicht ist ein formpflichtiger Vertrag zwischen dem Verstorbenen und einem zukünftigen Erben oder Pflichtteilsberechtigten, durch den zu Lebzeiten auf das Erb- und/oder Pflichtteilsrecht verzichtet wird.
Der Erbverzicht ist ein formpflichtiger Vertrag zwischen dem Verstorbenen und einem zukünftigen Erben oder Pflichtteilsberechtigten, durch den zu Lebzeiten auf das Erb- und/oder Pflichtteilsrecht verzichtet wird.