Eine Entlassung ist die fristlose, also sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus einem wichtigen Grund, der das Aufrechterhalten des Arbeitsverhältnisses – und sei es auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist – unzumutbar macht. Bei Arbeitern sind die Entlassungsgründe abschließend im Gesetz geregelt. Bei den Angestellten ist die Aufzählung der Entlassungsgründe im Gesetz nicht abschließend. Die Entlassung muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Entlassungsgrundes ausgesprochen werden. Erfolgt der Ausspruch verspätet ist er zwar wirksam aber nicht mehr berechtigt.