Der Arbeitgeber kann einen Arbeiter entlassen, wenn dieser beharrlich seine gesetzlichen, kollektivvertraglichen, arbeitsvertraglichen oder sonstigen arbeitsbezogenen Pflichten vernachlässigt. Beharrlichkeit setzt voraus, dass die Dienstverweigerung entweder schwerwiegend ist oder sich wiederholt ereignet hat. In letzterem Fall muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor ermahnen. Darüber hinaus muss die Pflichtwidrigkeit schuldhaft erfolgen, also zumindest leicht fahrlässig sein.