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Entlassung Arbeiter - Ehrenbeleidigung, Körperverletzung, Drohung

BeendigungsartenEntlassungsgründeSalcherAugust 2024

Gem § 82 lit g GewO 1859 verwirklicht ein Arbeiter unter anderem dann einen Entlassungsgrund, wenn er „sich einer groben Ehrenbeleidigung, Körperverletzung oder gefährlichen Drohung gegen den Gewerbsinhaber oder dessen Hausgenossen, oder gegen die übrigen Hilfsarbeiter schuldig macht“.

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