Die einvernehmliche Auflösung ist ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist das Einverständnis beider Seiten erforderlich, um eine rechtswirksame einvernehmliche Auflösung vereinbaren zu können. Es ist dabei keine vorgegebene Frist oder ein Termin zu beachten, wie dies bei der Kündigung der Fall ist. Der Beendigungszeitpunkt wird frei vereinbart.