Das UGB ist Teil des Zivilrechts. Es ist aus dem HGB hervorgegangen, das im Rahmen des „Anschlusses“ 1939 eingeführt wurde und bis zum Inkrafttreten des HaRÄG 2005 am 1.1.2007 in Geltung stand.
Das UGB hat vor allem den komplexen Kaufmannsbegriff beseitigt und durch einen allgemeinen Unternehmerbegriff ersetzt sowie im Recht der Personengesellschaften Adaptierungen gebracht.

