vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die atypisch stille Gesellschaft

GesellschaftsrechtPersonengesellschaftenGruberDezember 2025

Die atypisch stille Gesellschaft unterscheidet sich in ihrer Ausgestaltung von der typischen stillen Gesellschaft häufig dadurch, dass der atypisch stille Gesellschafter am Vermögen beteiligt oder zur Geschäftsführung berechtigt ist.

Die atypisch stille Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass vom Gesetz abweichende Regelungen getroffen werden. Der OGH hat sie als in der Praxis häufig vorkommender Mischtyp beschrieben.11Vgl OGH 6. 4. 1976, 5 Ob 179/7.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte