Das UGB ist Teil des Zivilrechts. Es ist aus dem HGB hervorgegangen, das im Rahmen des Anschlusses an Nazi-Deutschland 1939 eingeführt worden ist und bis zum Inkrafttreten des HaRÄG 2005 am 1. 1. 2007 in Geltung stand.
Das UGB hat vor allem den komplexen Kaufmannsbegriff beseitigt und durch einen allgemeinen Unternehmerbegriff ersetzt und im Recht der Personengesellschaften Adaptierungen gebracht.