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Beendigung der stillen Gesellschaft

GesellschaftsrechtPersonengesellschaftenGruberSeptember 2023

Der Tod des stillen Gesellschafters löst die stille Gesellschaft nicht auf; sie wird mit den Erben (allenfalls aufgeteilt) fortgesetzt.

Wird die Gesellschaft aufgelöst – wie durch Beschlussfassung oder Kündigung –, endet sie ohne Liquidationsverfahren; es kommt nur zur Auseinandersetzung und zur allfälligen Auszahlung des Guthabens des stillen Gesellschafters, der zudem an schwebenden Geschäften teilnimmt.

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