Die Einantwortung erfolgt durch Beschluss. Sie beendet das Verlassenschaftsverfahren und bewirkt die Universalsukzession der Erben. Durch die Einantwortung erwerben die Erben unmittelbar das Eigentum an den Verlassenschaftswerten.
Die Einantwortung erfolgt durch Beschluss. Sie beendet das Verlassenschaftsverfahren und bewirkt die Universalsukzession der Erben. Durch die Einantwortung erwerben die Erben unmittelbar das Eigentum an den Verlassenschaftswerten.