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Dienstzettel und Dienstvertrag

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtLabackApril 2024

Der Dienstvertrag (auch Arbeitsvertrag genannt; „DV“) ist ein schuldrechtlicher synallagmatischer Vertrag und begründet ein Dauerschuldverhältnis. Der DV kann grundsätzlich privatautonom gestaltet werden, allerdings sind neben zwingenden Gesetzesbestimmungen auch Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen zu beachten.

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