vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitsvertrag – Werkvertrag – Freier Dienstvertrag

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtHargassnerJuni 2024

Die besonderen arbeitsrechtlichen Vorschriften zum Schutz des Arbeitnehmers finden uneingeschränkt nur auf (echte) Arbeitsverhältnisse Anwendung. Umso wichtiger ist es, die exakte Abgrenzung des (echten) Arbeitsvertrags einerseits zum Werkvertrag und andererseits zum freien Dienstvertrag zu kennen. Eine nachträgliche Umqualifizierung eines als Werkvertrag oder freier Dienstvertrag abgeschlossenen Vertragsverhältnisses in einen Arbeitsvertrag hat schwierige arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Probleme zur Folge.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte