Das Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht weist mehrere Besonderheiten gegenüber dem Verfahren in „allgemeinen“ Zivilrechtssachen auf, die nicht in der Zivilprozessordnung (ZPO), sondern in einem eigenen Gesetz, dem Bundesgesetz über die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz – ASGG), geregelt sind. Nur subsidiär sind sämtliche das zivilgerichtliche Verfahren regelnde Vorschriften anzuwenden.