Der Dienstvertrag (auch Arbeitsvertrag genannt; „DV“) ist ein schuldrechtlicher synallagmatischer Vertrag und begründet ein Dauerschuldverhältnis. Der DV kann grundsätzlich privatautonom gestaltet werden, allerdings sind neben zwingenden Gesetzesbestimmungen auch Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen zu beachten.