Ebenso wie die Urlaubsbestimmungen sind die Bestimmungen über Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung für echte Dienstnehmer gesetzlich zwingend geregelt, sodass eine vertragliche Regelung dieses Themenbereiches im Dienstvertrag nicht unbedingt erforderlich ist. Dennoch enthalten viele Dienstverträge Klauseln über Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung. Dabei geht es meist um die Mitteilungs- und Nachweispflichten im Fall einer Arbeitsunfähigkeit.