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Dienstvertrag - Geheimhaltung

Bis zum DienstantrittDienstvertragHeinz-Ofner/KnellJuli 2024

Die Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers ergibt sich aus seiner Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber und verpflichtet ihn zur Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Häufig werden die gesetzlichen Geheimhaltungspflichten im Arbeitsvertrag konkretisiert und erweitert.

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