Der Dienstvertrag muss eine Bestimmung enthalten, ob er befristet oder unbefristet ist. Auch das sogenannte „Probemonat“ am Beginn des Arbeitsverhältnisses muss vereinbart werden. Weitere häufige Klauseln sind die Abweichungen von der Quartalskündigung oder die Verlängerungen der Kündigungsfristen.