In allen Betrieben, welche Arbeitnehmer beschäftigen, hat die Auswahl einer Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) stattzufinden. Die ausgewählte Kasse ist im Dienstvertrag bzw im Dienstzettel anzuführen. Ist im Betrieb ein Betriebsrat gewählt, muss die Auswahl der BV-Kasse durch eine Betriebsvereinbarung erfolgen. Ist im Betrieb kein Betriebsrat gewählt, kann der Arbeitgeber eine BV-Kasse auswählen.