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Dienstvertrag - Vorsorgekasse

Bis zum DienstantrittDienstvertragHeinz-Ofner/KnellJuli 2024

In allen Betrieben, welche Arbeitnehmer beschäftigen, hat die Auswahl einer Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) stattzufinden. Die ausgewählte Kasse ist im Dienstvertrag bzw im Dienstzettel anzuführen. Ist im Betrieb ein Betriebsrat gewählt, muss die Auswahl der BV-Kasse durch eine Betriebsvereinbarung erfolgen. Ist im Betrieb kein Betriebsrat gewählt, kann der Arbeitgeber eine BV-Kasse auswählen.

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