Urlaub ist die Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts zur Erholung des Arbeitnehmers. Der Urlaubsanspruch ist sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte im Urlaubsgesetz geregelt. Dieses sieht einen Mindestanspruch von jährlich 30 Werktagen (= 25 Arbeitstagen) vor. In Dienstverträgen werden insbesondere das Urlaubsausmaß, Vordienstzeitenanrechnungen und Betriebsurlaube geregelt.