Aktive Reisezeiten (auch Lenkzeiten) stellen Arbeitszeit dar und sind voll abzugelten. Passive Reisezeiten stellen ebenso Arbeitszeit dar, können jedoch unter gewissen Voraussetzungen geringer entlohnt werden, sofern dies im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Spesen und Aufwandersätze sollten im Dienstvertrag vereinbart werden. Verwendet der Arbeitnehmer für Dienstreisen vereinbarungsgemäß Eigentum, kann der Arbeitgeber dafür verschuldensunabhängig haften.