Im Dienstvertrag ist das monatliche Gehalt bzw der monatliche Lohn des Dienstnehmers entsprechend seiner (einseitig zwingenden) Einstufung im Kollektivvertrag zu vereinbaren. Die Einstufung erfolgt grundsätzlich nach der tatsächlichen Tätigkeit sowie der beruflichen Erfahrung des Arbeitnehmers. Zugunsten des Arbeitnehmers kann von diesen Mindesteinstufungen abgewichen werden. Ebenso ist die Fälligkeit des Entgelts zu vereinbaren.