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Die atypisch stille Gesellschaft

GesellschaftsrechtPersonengesellschaftenGruberSeptember 2026

Die atypisch stille Gesellschaft unterscheidet sich in ihrer Ausgestaltung von der typischen stillen Gesellschaft zumeist dadurch, dass der atypisch stille Gesellschafter am Vermögen beteiligt oder zur Geschäftsführung berechtigt ist.

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