Depot bezeichnet die Verwahrung und Verwaltung von Effekten für andere. Das Depotgeschäft ist ein Verwahrungsvertrag mit Komponenten des Auftrags. Es ist Bankgeschäft iSd § 1 Abs 1 Z 5 BWG.
Depot bezeichnet die Verwahrung und Verwaltung von Effekten für andere. Das Depotgeschäft ist ein Verwahrungsvertrag mit Komponenten des Auftrags. Es ist Bankgeschäft iSd § 1 Abs 1 Z 5 BWG.