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Depot

UnternehmensrechtKapitalmarktrechtHössl-NeumannApril 2026

Depot bezeichnet die Verwahrung und Verwaltung von Effekten für andere. Das Depotgeschäft ist ein Verwahrungsvertrag mit Komponenten des Auftrags. Es ist ein Bankgeschäft iSd § 1 Abs 1 Z 5 BWG.

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