Als Delisting bezeichnet man den Verlust der Zulassung eines Finanzinstruments zu einem geregelten Markt. Der Verlust der Zulassung kann von Amts wegen, auf Antrag des Emittenten oder als Folge gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen eintreten.
Einführung
Im Allgemeinen versteht man unter dem Begriff Delisting den Verlust der Zulassung eines Finanzinstruments (vgl § 1 Z 4 BörseG 2018) zu einem geregelten Markt (§ 1 Z 2 BörseG 2018; in Österreich der „Amtliche Handel“1).