vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Delisting

UnternehmensrechtKapitalmarktrechtEwerzMärz 2026

Als Delisting bezeichnet man den Verlust der Zulassung eines Finanzinstruments zu einem geregelten Markt. Der Verlust der Zulassung kann von Amts wegen, auf Antrag des Emittenten oder als Folge gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen eintreten.   

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte