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Director's Dealings

UnternehmensrechtKapitalmarktrechtHössl-NeumannJuli 2024

Unter dem Begriff der Directors’ Dealings werden Eigengeschäfte von Mitgliedern des Leitungs- und Aufsichtsorgans in Finanzinstrumenten „ihres“ Emittenten erfasst. Im Rahmen des Marktmissbrauchsrechts sind sie laufend zu veröffentlichen. 30 Tage vor Veröffentlichung von Jahresabschluss und Zwischenbericht sind sie grds verboten.

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