Wenngleich die Begriffe „Vorschuss“ und „Darlehen“ in der Praxis oft vermischt bzw synonym verwendet werden, können sich an die Zahlung – je nachdem, ob der Arbeitgeber einen Vorschuss oder ein Darlehen gewährt – unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Vorschuss und Darlehen liegt in der Rückzahlungsverpflichtung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses.