Die Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe und zählt wie der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) zu den Lohnnebenkosten des Dienstgebers. Die Höhe der Kommunalsteuer beträgt 3 % von der Summe der Arbeitslöhne und -gehälter eines Monats einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens. Die Kommunalsteuer ist eine Selbstabrechnungsabgabe, wobei bei der Berechnung der Beitragsgrundlage ein Freibetrag und eine Freigrenze sowie spezielle Abrechnungsarten zu berücksichtigen sind.