Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) ist eine Selbstberechnungsabgabe, von welcher diverse Beihilfen finanziert werden. Der DB wird vom Dienstgeber von der Beitragsgrundlage (Zuflussprinzip) grundsätzlich jeden 15. des darauffolgenden Kalendermonats an das Betriebsfinanzamt abgeführt. Die Beitragsgrundlage bezieht sich auf die Bezüge von Dienstnehmern, freien Dienstnehmern sowie an einer Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligten Personen. Bestimmte Bezugsbestandteile (zB Abfertigungen) und die Arbeitslöhne bestimmter Personen (zB Personen ab 60) sind vom DB befreit.