Die Business Judgement Rule („Regel für unternehmerische Ermessensentscheidung“) dient dazu, die Haftung von Leitungsorganen auf ein vernünftiges Maß einzuschränken. Unter Umständen haften Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder somit nicht für die aus ihren Entscheidungen resultierenden Nachteile.