Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen Bürgen und Gläubiger (zB dem Kreditgeber), in dem sich der Bürge dazu verpflichtet, den Gläubiger zu befriedigen, falls der Hauptschuldner dies nicht tut. Die Bürgschaft dient damit einer Besicherung der Hauptschuld; daher hängt sie auch von deren Bestand ab (Akzessorietät). Der Gläubiger darf allerdings erst nach einer Mahnung des Hauptschuldners auf den Bürgen greifen (Subsidiarität). Von diesem Grundsatz bestehen jedoch praktisch bedeutsame Ausnahmen.