Um im Rahmen eines Bewerbungsgespräches beurteilen zu können, ob ein Bewerber fachlich und persönlich für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist, muss sich der Bewerber in der Regel zahlreichen Fragen stellen. Doch nicht jede Frage ist rechtlich zulässig und muss vom Bewerber wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sachgerechte Lösungen für die Antwortpflicht müssen durch eine Interessenabwägung im Einzelfall ermittelt werden. Insb die Persönlichkeitsrechte des Bewerbers verletzende Fragen sind unzulässig.