Das Bewerbungsgespräch dient neben der Überprüfung des fachlichen Wissens des Bewerbers vor allem dazu, ihn als Person kennenzulernen, um feststellen zu können, ob er mit seiner Persönlichkeit in das Team passen würde. Dazu ist auch die eine oder andere persönliche Frage erforderlich, doch setzt hier die Rechtsordnung bzw die Rechtsprechung der Neugier des Arbeitgebers Grenzen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang jedenfalls das Gleichbehandlungsgesetz.