Das Stelleninserat stellt neben dem ursprünglichen Zweck, eine Stelle zu besetzen, auch eine Eigenwerbung für das Unternehmen dar. Darüber hinaus kann die Stellenausschreibung für das inserierende Unternehmen einige rechtliche Hürden bergen, vor allem im Bereich der Gleichbehandlung. Für das Stelleninserat sieht das Gleichbehandlungsgesetz nämlich einige Auflagen vor, deren Verletzung zur Verhängung von Strafen führen kann.