Eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht in Österreich dann, wenn die natürliche Person im Inland entweder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (Anknüpfungspunkte für die Steuerpflicht). Beschränkt steuerpflichtig sind Arbeitnehmer dann, wenn die Tätigkeit im Inland ausgeübt wird oder im Inland verwertet wird. Während bei unbeschränkt Steuerpflichtigen alle in- und ausländischen Einkünfte erfasst sind (Welteinkommensprinzip), können bei beschränkt Steuerpflichtigen nur Einkünfte aus dem Einkünftekatalog des § 98 EStG besteuert werden (Territorialitätsprinzip).