Das EStG kennt bestimmte besondere Gewinnermittlungsvorschriften, dazu gehören die vorzeitige Abschreibung (§ 7a EStG), die beschleunigte Abschreibung (§ 8 Abs 2 EStG), der Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG), die Übertragung stiller Reserven (§ 12 EStG), die Forschungsprämie (§ 108c EStG) und der (mittlerweile entfallene) Bildungsfreibetrag.