Die Belastungsregel (§ 915 erster Fall ABGB) ist eine subsidiäre Zweifelsregel für die Auslegung unentgeltlicher Rechtsgeschäfte (auch einseitiger Erklärungen): Lässt sich mittels Vertragsauslegung nach § 914 ABGB kein normativer Konsens herstellen, soll der Verpflichtete bei Unentgeltlichkeit im Zweifel die geringere Last übernommen haben. Bei Entgeltlichkeit gilt dagegen die praktisch bedeutsamere Unklarheitenregel (§ 915 zweiter Fall ABGB).