Bei den Beitragssätzen handelt es sich um gesetzlich festgelegte Prozentsätze, die zur Errechnung des Sozialversicherungsbeitrags herangezogen werden. Die Beitragssätze weichen je nach einschlägigem Sozialversicherungsgesetz bzw Beschäftigtengruppe und Versicherungszweig voneinander ab. Da die Beitragslast im ASVG zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber aufgeteilt wird, gibt es hier sowohl für Dienstnehmer als auch Dienstgeber eigene Beitragssätze.