vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beitragssätze des jeweiligen Jahres für Dienstnehmer

SozialversicherungBeitragsrecht - ASVGEichingerOktober 2024

Bei den Beitragssätzen handelt es sich um gesetzlich festgelegte Prozentsätze, die zur Errechnung des Sozialversicherungsbeitrags herangezogen werden. Die Beitragssätze weichen je nach einschlägigem Sozialversicherungsgesetz bzw Beschäftigtengruppe und Versicherungszweig voneinander ab. Da die Beitragslast im ASVG zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber aufgeteilt wird, gibt es hier sowohl für Dienstnehmer als auch Dienstgeber eigene Beitragssätze.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte