Nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) besteht die Möglichkeit der Selbstversicherung in den drei Versicherungszweigen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Dieses Briefing beschäftigt sich mit der Selbst- und Weiterversicherung sowie der begünstigten Selbstversicherung in der Pensionsversicherung.