Für die Berechnung und Einzahlung der Beiträge an den Krankenversicherungsträger kommen zwei unterschiedliche Verfahren, das Selbstabrechnungsverfahren und das Vorschreibeverfahren, in Betracht. Die Unterschiede zwischen dem Selbstabrechnungsverfahren und dem Vorschreibeverfahren liegen vor allem im Modus der Beitragsberechnung und Beitragsabfuhr.