Der Beitrag ist ein Prozentsatz der Beitragsgrundlage. Die Beitragsgrundlage nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) leitet sich von der Beitragsgrundlage des Gesamtbetriebes ab. Sie ist abhängig von der Art der Betriebsführung und davon, welche Angehörige hauptberuflich im Betrieb beschäftigt sind. Die Beitragsvorschreibung erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) grundsätzlich vierteljährlich im Nachhinein.